HAUSORDNUNG

 

In den Probe- und Aufführungsräumen sowie in Fluren und den Kellern ist das Rauchen gesetzlich nicht gestattet.

 

Die Außentüren müssen immer verschlossen werden; der Schlüssel darf nicht im Schloss (auch nicht von innen) stecken gelassen werden.

 

Wände und Boden dürfen nur nach Absprache mit der Schulleitung beklebt werden. Dies gilt für alle Räume.

 

Da der Eingangsbereich mit außen liegender Laderampe zugleich der Präsentation der TAK nach außen dient, ist darauf zu achten, dass dieser Bereich immer in ordentlichem Zustand gehalten wird (Kaffeegeschirr, Privatgarderobe, Kippen etc. sind umgehend zu entfernen).

 

Hauseigene Licht-/Tonanlagen dürfen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, außerhalb der Unterrichte nur von eingewiesenen Kräften bedient werden. Die Einweisung erfolgt durch die Technik-AG und ist durch Unterschrift zu dokumentieren. Die Nutzung des Starkstromanschlusses ist vorher mit der Schulleitung abzustimmen.

 

Außerhalb künstlerischer Erfordernisse ist mit Energie (Licht, Heizung) sparsam umzugehen.

 

Beim Verlassen der Räume müssen die Fenster geschlossen (Witterung, Einstieggefahr), alle Lichter gelöscht und während der Heizperiode die Temperatur der Heizkörper reguliert werden.

 

Bei Veranstaltungs-/Probenende nach 22.00 Uhr ist das Schloss der Haustür zu sichern, so dass die Tür nicht mehr von außen aufgezogen werden kann.

 

Die Theaterakademie Köln befindet sich in einer Wohngegend. Alle Nutzer sind deshalb verpflichtet, Lärm zu vermeiden; das gilt vor allem nach 22.00 Uhr und an Wochenenden durchgehend.

 

Schäden sind der Schulleitung umgehend zu melden. Die Nutzenden haften für alle Schäden, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen.

 

Die TAK haftet für keinerlei Personenschäden im Rahmen der Nutzungsüberlassung außerhalb der Unterrichte.

 

Die Schulleitung