Durch die Pandemie haben viele Schüler*innen finanzielle Herausforderungen erlebt. Wir haben ihnen in dieser Zeit finanziell aus dem Topf des TAK-Stipendiums heraus geholfen. Daher ist dieses Budget zwischenzeitlich ausgeschöpft gewesen. Wir füllen den Stipendientopf nach und nach auf. Leider ist derzeit aber noch keine seriöse Förderung möglich. Daher ist die Bewerbung bis auf Weiteres ausgesetzt.


Theaterakademie Köln

Weil es um deine Zukunft geht: Das TAK-Stipendium

  • Nach 20 Jahren schafft die TAK eine einmalige Chance für den Schauspielnachwuchs.
  • Seit Januar 2018 fördern wir ausgewählte Schüler:innen mit dem TAK-Stipendium, die sich eine Ausbildung aus eigenen Mitteln nicht leisten können.
  • Als Förderung können 300 Euro pro Monat zunächst über den Zeitraum des ersten Ausbildungsjahres empfangen werden. Bei herausragenden Leistungen im Verlaufe der Ausbildung kann die Förderung bis zur Dauer von vier Jahren verlängert werden.

Voraussetzungen

  • Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit.
  • Der Ansatz der TAK ist umfassend, daher erwarten wir eine zusätzliche Begabung in mindestens einem der Fächer Regie, Dramaturgie, szenisches Schreiben, Choreografie/Tanz oder Kulturmanagement.
  • Über die fachlichen Kompetenzen hinaus legen wir Wert auf die Persönlichkeit der Bewerber:innen. Herausragende Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie gesellschaftliches Engagement begünstigen die Bewerbung.
  • Es gibt keine Altersbeschränkung. 

Auswahlverfahren

  • Die Bewerbung für das TAK-Stipendium ist jeweils bis spätestens zum 01. Januar und zum 01. Juli eines Jahres für das jeweils folgende Semester möglich.
  • Die Bewerbung erfolgt formlos per eingeschriebenen Brief oder Email und wird jederzeit entgegengenommen.
  • Die Verleihung erfolgt durch eine Jury, die in der Regel aus der Schulleitung und Vertreter:innen der verschiedenen Fachbereiche der TAK besteht. Das Hinzuziehen externer Berater:innen liegt im ermessen der Jury.
  • Die Auswahl erfolgt bewusst subjektiv nach dem Ermessen der Jury. So sollen besondere Begabungen gefunden und zugleich kreative Gegensätze innerhalb der Schülerschaft der TAK ermöglicht werden. Die Auswahl der Jury erfolgt nach anhand von Arbeitsproben.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung wird den Bewerber:innen schriftlich mitgeteilt.  
  • Mit der Stipendienzusage erhalten die Stipendiat:innen einen gesonderten Vertrag, der alle Rechte & Pflichten von Stipendiat:in und TAK in diesem Kontext definiert. Das Stipendium gilt nach beiderseitiger Unterzeichnung dieses Vertrages als rechtswirksam verliehen.

Theaterakademie Köln

Das Regie-Stipendium

  • Seit 2015 vergibt die Junge Theatergemeinde Köln (JTG) exklusiv für Schüler:innen der TAK ein Regiestipendium in Form der TAK-Regieklasse.
  • Das Stipendium umfasst ein Jahr intensiven Regieunterricht für Schauspieler:innen mit einer Inszenierung an einem Kölner Theater.
  • Die finanzielle und organisatorische Ausstattung des Stipendiums durch die JTG ist vergleichbar mit einer professionellen Theaterproduktion.
  • Die TAK übernimmt die Regieausbildung und das Coaching anhand der konkreten Bedürfnisse des Regieteams.

Voraussetzungen

  • Die Bewerber:innen müssen Schüler:innen der TAK sein.
  • Die Bewerber:innen müssen mindestens zu viert antreten, um die Positionen Regie, Dramaturgie, Produktionsleitung und Schauspielcoaching abzudecken.
  • Regieteams sind willkommen.
  • Im Falle einer Stückentwicklung muss die Position des/der Autor:in besetzt werden.  

Auswahlverfahren

  • Die Bewerbung für die Regieklasse ist jeweils bis spätestens zum 15. August eines Jahres möglich.
  • Die Bewerbung erfolgt formlos per eingeschriebenen Brief oder Email und wird jederzeit entgegengenommen. Sie umfasst ein Motivationsschreiben, eine Aufstellung des Teams und ein Konzept der Inszenierung.
  • Die Verleihung erfolgt durch eine Jury, die in der Regel aus der Schulleitung und der Leitung und Vertretung der Fachschaft Regie besteht. Das Hinzuziehen externer Berater:innen liegt im ermessen der Jury.
  • Das Auswahlverfahren kann mehrere Runden umfassen. Die Ausgestaltung des Verfahrens obliegt der Jury.
  • Die Auswahl erfolgt bewusst subjektiv nach dem Ermessen der Jury.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung wird den Bewerber:innen schriftlich mitgeteilt.
  • Mit der Stipendienzusage erhalten die Stipendiat:innen einen gesonderten Vertrag. Das Stipendium gilt nach beiderseitiger Unterzeichnung dieses Vertrages als rechtswirksam verliehen.

Aktuelle Beiträge